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Leistungen Unsere Leistungen und Vorteile

Leistungen Unsere Leistungen und Vorteile

Es ist nicht abwegig sich früh genug mit dem Thema Nachlass und Nachfolge zu beschäftigen, sodass für den Ernstfall alles festgelegt ist. Nutzen Sie daher unser Angebot einer umfassenden und kompetenten steuerlichen Beratung zu Ihrer Unternehmensnachfolge.

Ansprechpartner finden

 Unser Ziel ist es, Ihre Wünsche bestmöglich umzusetzen. Wenn im Vorhinein alles gut geregelt ist, müssen Sie sich weniger Sorgen machen.

Das sind Ihre Vorteile bei uns

  • Fachspezifisches Know-how
    Mit unserer langjährigen Expertise und unserem kompetenten Team sind Sie in den besten Händen.
  • Vertrauen und Transparenz
    Ihr Vertrauen ist uns bei der Zusammenarbeit mit Ihnen sehr wichtig. Deshalb legen wir viel Wert auf Transparenz.
  • Worauf es ankommt
    In jedem einzelnen Fall konzentrieren wir uns auf das Wesentliche und geben unser Bestes, um Ihren Wünschen gerecht zu werden.
  • Alles in einem
    Mit uns haben Sie einen einzigen Ansprechpartner für jede Ihrer gewünschten Leistungen. Alles wird aus einer Hand geplant und durchgeführt.

Unsere Leistungen

  • Testamentsprüfung
    Wer bekommt was und wie viel? Das ist wohl eine der schwierigsten Fragen, die es bei der Nachlassplanung zu klären gibt. Um unnötigen Zwist zwischen den Erben zu verhindern, sollten Sie rechtzeitig ein Testament aufsetzen lassen. Wir beraten Sie gerne vorab dazu und klären Sie über die möglichen steuerlichen Auswirkungen Ihrer Entscheidungen auf.
  • Schenkungs- und Erbschaftssteuer
    Bei Erbschaften und Schenkungen ist zu beachten, dass diese versteuert werden müssen. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema, klären offene Fragen mit Ihnen und erstellen eine für Sie passende Erbschaftserklärung.
  • Erbvertrag
    Ein Erbvertrag macht vor allem dann Sinn, wenn Sie Ihr erfolgreich bestehendes Unternehmen nach Ihrem eigenen Ableben, an Ihre Kinder übergeben wollen. Dabei werden die beteiligten Erben frühzeitig in Kenntnis gesetzt, eingebunden und bestätigen mit ihrer Unterschrift die Vertragsregelung. Dieser Erbvertrag muss zusätzlich von einem Notar beglaubigt werden.
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